Rehabilitations- und Behinderten-Sportjugend Schleswig-Holstein im RBSV e.V.

Fonds für Barrierefreiheit: Anträge können noch bis zum 01. April 2022 gestellt werden

KIEL - Noch bis zum 1. April 2022 können beim Land online Anträge für eine Förderung aus dem Fonds für Barrierefreiheit gestellt werden. Gefördert werden unter anderem bauliche Vorhaben, wie Modernisierungen, Sanierungen und Umbauten, die der Herstellung der Barrierefreiheit dienen. „Wir wollen Barrieren abbauen, damit jeder in diesem Land gut leben kann. Im Fonds für Barrierefreiheit stehen noch 1,7 Millionen Euro zur Verfügung“, sagte Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei heute (10.März) in Kiel. Er rufe deshalb dazu auf, die vorhandenen Mittel zu nutzen und entsprechende Anträge beim Land zu stellen. 

Seit 2019 hat die Landesregierung zehn Millionen Euro in dem Fonds für Barrierefreiheit zur Verfügung gestellt und in diesem Jahr noch einmal um 1,2 Millionen Euro auf insgesamt 11,2 Millionen Euro aufgestockt. Bislang wurden damit 153 Projekte mit 9,5 Millionen Euro gefördert. 
 
Daneben unterstützt die Landesregierung seit dem 1. Februar 2022 die Errichtung von inklusiven Sozialräumen. So stehen 2,5 Millionen Euro für die Förderung von baulichen Projekten zur Herstellung barrierefreier und kinderfreundlicher Stadt- bzw. Ortszentren als inklusive Sozialräume zur Verfügung. Dafür können Kommunen noch bis zum 1. April 2022 entsprechende Förderanträge einreichen.
 
Informationen zum Fonds für Barrierefreiheit: http://schleswig-holstein.de/unbrk 
Link zum Online-Antragsverfahren zu dem Fonds für Barrierefreiheit: http://schleswig-holstein.de/barrierefreiheit-antrag.