Rehabilitations- und Behinderten-Sportjugend Schleswig-Holstein im RBSV e.V.

Ergänzung 'Einrichtungsbezogene Impfpflicht '

Gerne möchten wir aus gegebenem Anlass nochmal explizit darauf hinweisen, dass auch alle Übungsleiter*innen, die ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Räumlichkeiten einer Physiotherapiepraxis anbieten, ab dem 15. März 2022 unter die Nachweispflicht einer COVID-19-Impfung im Sinne des §20a Infektionsschutzgesetz fallen.
Dies geht aus der Handreichung zur Impfprävention in Bezug auf einrichtungsbezogene Tätigkeiten des Bundesministeriums für Gesundheit vom 11. Februar 2022 hervor (Punkt 8).