Rehabilitations- und Behinderten-Sportjugend Schleswig-Holstein im RBSV e.V.

Sonderregelungen zum Rehabilitationssport und Funktionstraining, Verlängerung des coronabedingten Hygiene-Zuschlags

Sehr geehrte Damen und Herren, die Zahlung des corona bedingten Hygiene-Zuschlags in Höhe von 0,25 Euro pro Teilnehmer und Übungsveranstaltung gilt aufgrund der aktuellen Entwicklungen über den 30. Juni 2021 hinaus. Die Anwendung dieser Regelung ist befristet bis zum 31. Dezember 2021 und wird unter dem Vorbehalt des Widerrufs gezahlt. 

Für Versicherte, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation in dem Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2021 abschließen, gilt eine Verlängerung der geregelten Beginn- und Abschlussfristen im Zusammenhang mit der Durchführung von Rehabilitationssport und Funktionstraining um bis zu 3 Monate. Die Dauer der Leistung (Anzahl der möglichen Übungseinheiten) von in der Regel 6 Monaten bleibt unberührt. 
Danach verliert die Kostenzusage ihre Gültigkeit. 

Die Empfehlungen zur Fortführung als Tele-/Online-Angebot oder – unter Berücksichtigung der länderspezifischen Regelungen und Hinweise – im Freien werden ebenfalls bis zum 31. Dezember 2021 verlängert

Bitte geben Sie diese Information an die Ihnen angeschlossenen Rehabilitationssportgruppen und Funktionstrainingsgruppen weiter. 

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Karsten
Reha - Strategie, Grundsatz und Steuerung

Deutsche Rentenversicherung Nord
Reha - Strategie, Grundsatz und Steuerung
Ziegelstraße 150
23556 Lübeck
Tel.: 0451 485-10111 oder 0171-8186429
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